SVS Gesundheitshunderter

SVS-Gesundheitshunderter – Ihre Förderung für mehr Gesundheit

Wenn Sie bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) versichert sind, können Sie einmal pro Kalenderjahr den Gesundheitshunderter für freiwillige Maßnahmen zur Gesundheitsförderung nutzen.

Da ich eine Gesundheitspartnerschaft mit der SVS habe, können Sie den Gesundheitshunderter auch bei mir einlösen. Das bedeutet: Absolvieren Sie eine therapeutische Präventivbehandlung in meiner Praxis im Wert von mindestens 100 €, können Sie sich diesen Betrag von der SVS rückerstatten lassen – sofern Sie die unten genannten Voraussetzungen erfüllen.

 

Nutzen Sie diese Möglichkeit, um in Ihre Gesundheit zu investieren!

Voraussetzungen

– Sie sind bei der SVS krankenversichert bzw. anspruchsberechtigt (mitversicherter Angehöriger). 

– Sie investieren bei einem qualifizierten Anbieter in Ihre Gesundheit. 

– Sie haben eine Vorsorgeuntersuchung gemacht (bis zu drei Jahre vor der Antragstellung bzw. ab 40 Jahren bis zu zwei Jahre vor der Antragstellung). Falls Sie am Programm „Selbständig Gesund“ teilnehmen, entfällt dieser Nachweis. 

– Nach Abschluss der Maßnahme stellen Sie online einen Antrag auf den Gesundheitshunderter.

– Achten Sie darauf, alle erforderlichen Unterlagen, wie eine Rechnungskopie und Zahlungsbestätigung, einzureichen. 

– Der Gesundheitshunderter kann einmal pro Kalenderjahr beantragt werden. Falls die Maximalsumme von 100 € nicht überschritten wird, sind auch mehrere Anträge im Jahr möglich.