Kosten & Kassenverrechnung
Privatpraxis
Die Therapie in unserer Privatpraxis bietet Ihnen viele Vorteile. Sie dürfen Behandlungen erwarten, die in einer persönlichen, angenehmen Atmosphäre stattfinden, state-of-the-art und ganz auf Ihre individuelle Situation angepasst sind.
Auch bedeutet die Inanspruchnahme von Therapien in einer Privatpraxis, dass Sie die Therapiekosten gänzlich oder zum Teil selbst tragen müssen. Mehr dazu siehe unten.
Kosten
Für eine Behandlungseinheit von 50 Minuten stellen wir Ihnen 92 € in Rechnung, die Sie am Ende der Therapieserie in bar oder vorzugsweise per Überweisung begleichen können.
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, geben Sie bitte bis mindestens 24 Stunden vorher telefonisch (Anruf oder SMS) Bescheid. Nicht rechtzeitig abgesagte oder durch eine Krankmeldung entschuldigte Termine müssen leider in Rechnung gestellt werden.
Rückerstattung
Werden Sie aufgrund von Beschwerden von einem Arzt (Allgemeinmediziner*in oder Facharzt/-ärztin) zugewiesen, bekommen Sie von Ihrer Krankenkasse einen Teil der Kosten rückerstattet. Mittlerweile bekommen Sie, unabhängig davon, bei welchem Versicherungsträger Sie versichert sind, Therapieserien mit 10 Therapieeinheiten erstattet.
Nach Ende der Therapieserie reichen Sie die Honorarnote gemeinsam mit der ärztlichen Zuweisung bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Höhe der Rückerstattung ist abhängig von den vom Arzt verschriebenen Posten (in der Regel Einzelheilgymnastik und Heilmassage) und Ihrem Versicherungsträger.
Besitzen Sie eine zusätzliche private Krankenversicherung, informieren Sie sich bitte bei Ihrem Versicherungsberater, ob und in welcher Höhe Kosten für die ambulante Physiotherapie übernommen werden.
Vorgabe der Krankenanstalten
Die verschiedenen Krankenanstalten haben unterschiedliche Vorgaben, um eine Rückerstattung zu erhalten. So schreibt beispielsweise die ÖGK vor, die verschriebenen Therapieeinheiten mindestens einmal wöchentlich zu absolvieren. Je nachdem, wie akut Ihre Problematik ist, können Termine auch mehrmals wöchentlich stattfinden.
Wird im Anschluss an eine Therapieserie eine weitere benötigt, muss die neuerliche ärztliche Zuweisung chefärztlich bewilligt werden. Das erledigt Ihr(e) zuweisende(r) Arzt/Ärztin für Sie.
Keine chefärztliche Bewilligung ist notwendig, wenn zwischen dem Tag der letzten Therapie und dem Ausstellungstag der neuen ärztlichen Zuweisung 13 Wochen vergangen sind.
Aktuell ist bei der ÖGK die Bewilligungspflicht ausgesetzt!
Das bedeutet, dass Sie eine Fortsetzungstherapie absolvieren können, ohne Ihre neue ärztliche Zuweisung bewilligen lassen zu müssen.